Onkologische Wiederholungsrehabilitation
Aufgrund der verschiedenen Krankheitsverläufe einer Krebserkrankung ist es möglich, dass auch nach einer erfolgreichen (Erst)Reha-Maßnahme weiterhin Restbeschwerden bestehen. Aus diesem Grund besteht für Sie die Möglichkeit, eine Wiederholungsrehabilitation zu beantragen. Dafür muss lediglich der Antrag innerhalb der ersten 2 Jahre nach abgeschlossener Tumortherapie (Primärbehandlung) beim zuständigen Kostenträger eingehen. Bei weiteren Operationen und/oder Strahlentherapien beginnt eine neue 2-Jahres-Frist.
Mögliche Therapieinhalte können Sie sich hier anschauen.
Das sagen unsere Rehabilitandinnen und Rehabilitanden über ihre Wiederholungs-Reha in der Römerberg-Klinik:
"Die erste Reha war schon klasse - aber jetzt, wo ich die Klinik schon kenne, konnte ich die zweite Reha vom ersten Tag an richtig genießen und mit einem positiven Gefühl nach Hause fahren!"
„Mit einem Jahr Abstand zur Krebs-Operation nochmal richtig fit werden und Kraft tanken – das fand ich echt gut. Durch den zeitlichen Abstand zur Chemo und Bestrahlung wurde mir erst bewusst, dass das Leben jetzt in Richtung Normalität geht. Die zweite Reha hat mir sehr dabei geholfen, die restlichen Beschwerden loszuwerden beziehungsweise hat mich gelehrt, mit gewissen Einschränkungen besser umzugehen, sodass mir diese innerhalb meines Alltags nicht mehr so präsent sind und die Diagnose „Krebs“ nicht mein ganzes Leben bestimmt.“
„Direkt nach der Chemo hatte ich schon Mühe, wieder auf die Beine zu kommen. Im Rahmen der zweiten Rehamaßnahme merke ich, dass ich das angebotene Therapieangebot viel besser annehmen und umfangreicher nutzen kann, als direkt nach der OP. Ich bin insgesamt fitter und leistungsfähiger und kann dadurch an meiner Ausdauer und Kraft arbeiten.“
Unser Sonderkonzept Orthopädie-MBOR Stufe B
Sonderkonzepte sind Therapiemaßnahmen, die im medizinischen Bereich ein besonderes Behandlungsangebot darstellen.
In der Orthopädie erhalten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen spezifische berufsbezogene Therapieangebote zur Besserung bzw. zur Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am bisherigen oder angestrebten Arbeitsplatz gerecht zu werden.
Wissenswertes
Begleitperson in der Rehabilitation
Sie möchten Ihren Angehörigen während der Reha-Maßnahme oder der Anschlussheilbehandlung begleiten?
Auf Wunsch bieten wir Doppelzimmer für die Aufnahme von Begleitpersonen und Paaren an. Alle Zimmer sind mit Dusche/WC, Satelliten-TV, Radio und Durchwahltelefon ausgestattet. Auch behindertengerechte Zimmer stehen für Sie zur Verfügung.
Die Kosten betragen pro Übernachtung in einem Doppelzimmer 79,00 Euro einschließlich der Vollverpflegung, zuzüglich der aktuellen Kurtaxe.
Sind Sie interessiert? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Tel: 07632/73-1
Freizeitmöglichkeiten in der Reha
Während Ihrer Reha in Badenweiler kommt trotz qualifiziertem Gesundheitsprogramm Ihre Freizeit nicht zu kurz. Ob Unterhaltung, Erholung oder Beschäftigung – in der Römerberg-Klinik haben Sie zahlreiche Möglichkeiten.
Die Cafeteria mit Sonnenterrasse und Panoramablick ist Treffpunkt für Geselligkeit und Veranstaltungen. Bei schönem Wetter lädt der Park zum Verweilen sowie zum Boule- oder Schachspielen ein. Bei geführten Spaziergängen und Wanderungen entdecken Sie die herrliche Umgebung.
In Ihrer Freizeit können Sie außerdem das Thermalbewegungsbad, die Sauna, das Tretbad, den Barfußpfad und den Fitnessraum nutzen. Darüber hinaus stehen eine Kegelbahn, Billard und Tischtennis, eine Bibliothek, Internet-PC und Kreativangebote für Sie bereit. Fahrräder und E-Bikes können im Ort ausgeliehen werden.
Schwarzwald, Vogesen, Elsass und die Schweizer Alpen sind ganz in der Nähe. Und auch Basel und Freiburg sind einen Besuch wert und gut erreichbar.
Hier finden Sie Tipps zum Freizeitangebot
Gemeinde Badenweiler
Der Schwarzwald
Gesundheit und Erholung im Breisgau
Die Region Markgräflerland
www.schwarzwald-tourismus.info
Die Stadt Freiburg im Breisgau
Basel – offizielle Webseite des Kantons Basel-Stadt
Die Stadt Müllheim
Wunsch- und Wahlrecht
Nach §8 SGB IX haben Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik ein Wunsch und Wahlrecht.
Damit Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben:
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Informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme über Rehakliniken, die Ihre Erkrankung behandeln und auch Ihren persönlichen Wünschen wie z.B. der Lage entsprechen.
Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und auch keine medizinischen Gründe Ihrer Aufnahme entgegenstehen. Ergänzen Sie dann Ihren Rehaantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.
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Beachten Sie, dass ein Rehabilitationsträger (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung oder die DRV) nicht berechtigt ist, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen. Dass heisst, eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Reha-Einrichtung müssen Sie nicht selber zahlen! Eine solche Zuzahlungspflicht gibt es laut Gesetz nicht! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Mehrkosten können nur dann vom Versicherten verlangt werden, wenn die Klinik über keinen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügt oder wenn sich die Zuweisung der oder des Versicherten in die Wunschklinik nicht medizinisch oder durch wichtige persönliche Lebensumstände begründen lässt. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für Ihre Reha-Maßnahme trägt in der Regel Ihr Rentenversicherungsträger oder Ihre Krankenkasse. Dazu muss Ihr behandelnder Arzt oder behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Rehamaßnahme oder Anschlussrehabilitation feststellen.
Die Reha-Klinik der Knappschaft-Bahn-See in Badenweiler verfügt über die notwendigen Versorgungsverträge und ist nach den Beihilfevorschriften anerkannt.
Für die Onkologie haben wir einen Belegungsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in NRW (www.argekrebsnw.de).
Sie sind Selbstzahler bzw. Selbstzahlerin möchten als Privatpatient bzw- Privatpatientin Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun? Selbstverständlich sind auch Sie bei uns herzlich willkommen.